Betreuung durch zertifizierte Sicherheitsingenieure (Sifa)
Benötigen Sie einen Nachweis bei der Berufsgenossenschaft oder beim Gewerbeaufsichtsamt über eine sicherheitstechnische oder betriebsärztliche Betreuung Ihres Unternehmens nach §§ 2 und 5 ASiG?
Der Gesetzgeber schreibt eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung nach § 1 ASiG vor! Siehe auch DGUV V2
Wir bieten Ihnen auf Ihr Unternehmen oder Ihre Institution zugeschnitten, eine kompetente und lösungsorientierte Betreuung bzw. Beratung für alle Unternehmensgrößen an.
Unsere sicherheitstechnische Betreuung gibt Ihnen Rechtssicherheit und Gewissheit, die Anforderungen der Berufsgenossenschaften und der Behörden zu erfüllen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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