Professionelle Hilfe durch zertifizierte Sicherheitsingenieure (Sifa)
- Sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens nach ASiG bzw. DGUV V2
- Erstellung eines Arbeitsschutz-Management-Systems (AMS) und Aufbau einer individuellen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation (Kleinst- bis Großunternehmen)
- Erstellung eines AMS-Portals mit Login-Seite und Passwortfreigabe auf WordPress-Basis und Vernetzung mehrerer Unternehmen aus Synergieeffekten möglich
- Korrektive Beurteilungen und Analysen bei Unfällen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in allen Bereichen (Gefahrstoffe, Büro, Produktion)
- Erstellung von Unterweisungsvorlagen für Ihre Mitarbeiter/innen
- Erstellung von Betriebsanweisungen (Gefahrstoffe, Maschinen und Biostoffe)
- Prüfung von Lärmbelastungen an Maschinen und Arbeitsbereichen
- Ergonomische Gestaltung von Büro- und Maschinenarbeitsplätzen
- Interessenvertretung bei Behörden und in Arbeitssicherheitsausschüssen (ASA)
- Unterstützung bei der arbeitsmedizinischen Betreuung durch Kooperationspartner
- und vieles mehr…
Konsequenzen, wenn dem Arbeitsschutz nach § 1 ASiG oder § 3 ArbSchG nicht nachgekommen wird:
Welche rechtlichen Konsequenzen habe ich als Führungskraft (AG/AN) bei Pflichtverletzungen zu befürchten, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften im Arbeits- und Brandschutz nicht eingehalten oder umgesetzt werden?
Schuldhaftigkeit kann vorliegen bei:
- Fahrlässigkeit
- Vorsatz
- Absicht
oder bei fehlender Dokumentation wie:
- keine Arbeitsschutzorganisation vorhanden
- keine Gefährdungsbeurteilungen vorhanden
- Unterweisungen der AN durch den AG jährlich nicht erfolgt
- keine Betriebsanweisungen erstellt
- Brandschutzhelfer vorhanden und ausgebildet?
- Ersthelfer vorhanden?