Arbeitsschutz

Professionelle Hilfe durch zertifizierte Sicherheitsingenieure (Sifa)

  • Sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens nach ASiG bzw. DGUV V2
  • Erstellung eines Arbeitsschutz-Management-Systems (AMS) und Aufbau einer individuellen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation (Kleinst- bis Großunternehmen)
  • Erstellung eines AMS-Portals mit Login-Seite und Passwortfreigabe auf WordPress-Basis und Vernetzung mehrerer Unternehmen aus Synergieeffekten möglich
  • Korrektive Beurteilungen und Analysen bei Unfällen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in allen Bereichen (Gefahrstoffe, Büro, Produktion)
  • Erstellung von Unterweisungsvorlagen für Ihre Mitarbeiter/innen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen (Gefahrstoffe, Maschinen und Biostoffe)
  • Prüfung von Lärmbelastungen an Maschinen und Arbeitsbereichen
  • Ergonomische Gestaltung von Büro- und Maschinenarbeitsplätzen
  • Interessenvertretung bei Behörden und in Arbeitssicherheitsausschüssen (ASA)
  • Unterstützung bei der arbeitsmedizinischen Betreuung durch Kooperationspartner
  • und vieles mehr…

Konsequenzen, wenn dem Arbeitsschutz nach § 1 ASiG oder § 3 ArbSchG nicht nachgekommen wird:

Welche rechtlichen Konsequenzen habe ich als Führungskraft (AG/AN) bei Pflichtverletzungen zu befürchten, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften im Arbeits- und Brandschutz nicht eingehalten oder umgesetzt werden?

 

Schuldhaftigkeit kann vorliegen bei:

  • Fahrlässigkeit
  • Vorsatz
  • Absicht

oder bei fehlender Dokumentation wie:

  • keine Arbeitsschutzorganisation vorhanden
  • keine Gefährdungsbeurteilungen vorhanden
  • Unterweisungen der AN durch den AG jährlich nicht erfolgt
  • keine Betriebsanweisungen erstellt
  • Brandschutzhelfer vorhanden und ausgebildet?
  • Ersthelfer vorhanden?